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024_220 - Prüfung und Wertung der Angebote / Vergabeentscheidung (UVgO) [Stand: 01.2020]
IT.Niedersachsen - Formularservicestelle
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024_220
CB38F37C913BD74D4236AC17120E98CD6E28BD1F
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2024-02-22 13:29:59.0
460
D-006
IT.Niedersachsen
ITN-Extern
https://extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/xml?MANDANTID=5&FORMUID=024_220
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FSST_Allgemein
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VgV
UVgO
VOL
NTVergG
Angebot
Vergaberecht
Vergabe
Beschaffung
024.000.220
024_220
024 220
024 000 220
Auftraggeber/Vergabestelle
(Name, Anschrift)
Prüfung und Wertung der Angebote / Vergabeentscheidung (UVgO)
Vergabenummer
Leistung
Datum
Liste der Angebote siehe Formblatt "VHB 313 Zusammenstellung"
1. Formelle und rechnerische Prüfung der Angebote
Folgende Angebote sind nicht form- und/oder fristgerecht eingegangen:
1.1 Form- und Fristgerechter Eingang
Angebot-Nr.
Form bzw. Zeitpunkt des Eingangs, ggf. weitere Erläuterung
Bei folgenden Angeboten fehlten geforderte Unterlagen bzw. waren Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig:
1.2 Prüfung auf Vollständigkeit
Angebot-Nr.
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlage
In den Vergabeunterlagen oder der Auftragsbekanntmachung wurde gem. § 41 Abs. 2 UVgO festgelegt, dass keine Unterlagen nachgefordert werden:
1.3 Nachforderung von Unterlagen
Ja
Nein
Wenn nein:
Folgende Bieter/Bewerber wurden unter Beachtung von § 41 Abs. 2, 3 UVgO aufgefordert, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen einzureichen bzw. zu korrigieren:
Fristende am
Angebot-Nr.
Bezeichnung der fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlage(n)
Unterlagen angefordert am
Eingang der Unterlagen am
Ergebnis der Nachforderung
Fristende am
Angebot-Nr.
Bezeichnung der fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlage(n)
Unterlagen angefordert am
Eingang der Unterlagen am
Ergebnis der Nachforderung
Fristende am
Angebot-Nr.
Bezeichnung der fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlage(n)
Unterlagen angefordert am
Eingang der Unterlagen am
Ergebnis der Nachforderung
024_220
01.2020
1. Formelle und rechnerische Prüfung der Angebote
0
0
Folgende Angebote erfüllen nicht die vertraglichen Anforderungen:
1.4 Fachliche Richtigkeit
Angebot-Nr.
Begründung:
Folgende Angebote sind rechnerisch nicht richtig:
1.5 Rechnerische Richtigkeit
Angebot-Nr.
Begründung:
Es wurden folgende Aufklärungen über das Angebot verlangt:
1.6 Aufklärungen über Angebotsinhalte (§§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 3, 11 Abs. 3 UVgO)
Angebot-Nr.
Beschreibung des aufzuklärenden Sachverhaltes, Vorgehensweise zur Aufklärung
Angebot-Nr.
Beschreibung des aufzuklärenden Sachverhaltes, Vorgehensweise zur Aufklärung
Ergebnis der Aufklärung
Ergebnis der Aufklärung
Angebot-Nr.
Beschreibung des aufzuklärenden Sachverhaltes, Vorgehensweise zur Aufklärung
Ergebnis der Aufklärung
1.7 Ausschluss (§ 42 UVgO)
die Angebote nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
Angebots-Nr.(n)
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind
die Angebote nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
die Angebote nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzel- positionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbe- werb nicht beeinträchtigen.
Änderungen der Bieterin bzw. des Bieters an den Eintragungen nicht zweifelsfrei sind
Folgende Nebenangebote werden ausgeschlossen, weil
keine Nebenangebote zugelassen waren,
Angebots-Nr.(n)
Angebots-Nr.(n)
nicht als solche gekennzeichnet waren
die Nebenangebote nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen,
die Nebenangebote mit dem Auftrags- gegenstand nicht in Verbindung stehen,
Angebots-Nr.(n)
Ausgeschlossen werden folgende Angebote, weil
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2. Eignung der Bieter (§§ 31 bis 36 UVgO), Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Folgende Angebote kommen für den Zuschlag nicht in Betracht, weil die Bieter/Bewerber die festgelegten Eignungskriterien nicht erfüllen:
2.1 Fehlende Eignung der Bieter bei Öffentlicher Ausschreibung (§ 31 Abs. 1 UVgO)
Angebot-Nr.
Begründung
2.2 Zwingender Ausschluss (§ 31 UVgO i. V. m. § 123 GWB)
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Angebot-Nr.
Angebot-Nr.
Begründung
Folgende Angebote werden zwingend ausgeschlossen, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Angebot-Nr.
Begründung
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Angebot-Nr.
Begründung
Begründung
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Angebot-Nr.
Begründung
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Angebot-Nr.
Begründung
§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
Angebot-Nr.
Begründung
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Angebot-Nr.
Begründung
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Angebot-Nr.
Begründung
den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Angebot-Nr.
Begründung
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2.3 Fakultativer Ausschluss (§ 31 UVgO i. V. m. § 124 GWB)
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Angebot-Nr.
Angebot-Nr.
Begründung
Folgende Angebote werden ausgeschlossen, weil
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Angebot-Nr.
Begründung
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
Angebot-Nr.
Begründung
Begründung
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Angebot-Nr.
Begründung
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Angebot-Nr.
Begründung
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
Angebot-Nr.
Begründung
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Angebot-Nr.
Begründung
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Angebot-Nr.
Begründung
Es wurden folgende Aufklärungen über die Eignung verlangt:
2.4 Aufklärung über die Eignung des Bieters oder der Bieter bzw. des Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (§§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 3, 11 Abs. 3 UVgO)
Angebot-Nr.
Beschreibung des aufzuklärenden Sachverhaltes, Vorgehensweise zur Aufklärung
Angebot-Nr.
Beschreibung des aufzuklärenden Sachverhaltes, Vorgehensweise zur Aufklärung
Ergebnis der Aufklärung
Ergebnis der Aufklärung
Angebot-Nr.
Beschreibung des aufzuklärenden Sachverhaltes, Vorgehensweise zur Aufklärung
Ergebnis der Aufklärung
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Folgende Angebote werden aufgrund der Begrenzung der Anzahl der Bewerber nicht berücksichtigt:
2.5 Ausschluss aufgrund Begrenzung der Anzahl der Bewerber (§ 36 UVgO)
Angebot-Nr.
Begründung der Nichtberücksichtigung
3. Angemessenheit der Preise
Folgende Angebote werden nach Prüfung
3.1 Ungewöhnlich niedrige Angebote (§ 44 UVgO)
zwingend ausgeschlossen, weil der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind und dies auf die Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB zurückzuführen ist.
Der Preis oder die Kosten folgender Angebote erscheinen im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig und von den Bietern wurde gem. § 44 Abs. 1 UVgO Aufklärung verlangt:
Fristende am
Angebot-Nr.
Erläuterung, warum das Angebot unangemessen niedrig erscheint
Unterlagen angefordert am
Eingang der Unterlagen am
Ergebnis der Aufklärung
Fristende am
Angebot-Nr.
Erläuterung, warum das Angebot unangemessen niedrig erscheint
Unterlagen angefordert am
Eingang der Unterlagen am
Ergebnis der Aufklärung
Fristende am
Angebot-Nr.
Erläuterung, warum das Angebot unangemessen niedrig erscheint
Unterlagen angefordert am
Eingang der Unterlagen am
Ergebnis der Aufklärung
Angebots-Nr.(n)
ausgeschlossen, weil die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden konnten.
zwingend ausgeschlossen, weil der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind und dies auf eine staatliche Beihilfe zurückzuführen ist, deren Rechtmäßigkeit nicht fristgemäß nachgewiesen wurde. Die Ablehnung wurde der Europäischen Kommission formlos mitgeteilt.
4. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (§ 43 UVgO)
Die verbleibenden Angebote wurden entsprechend den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Nach dem Ergebnis dieser Bewertung kommt als wirtschaftlichstes Angebot für den Zuschlag in Betracht:
Für
Los-Nr.
Angebot-Nr. mit Kennzeichnung
Hauptangebot (HA)/Nebenangebot (NA)
Bieter
Angebotsendsumme
EUR
Gesamt-
leistung
Begründung
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5. Vergabeentscheidung
Begründung des Vergabevorschlages mit Entscheidung durch den Auftraggeber, wenn er diesen Vergabevermerk nicht selbst erstellt hat (vgl. § 43 Abs. 8 UVgO) in einer separaten Anlage.
Das Vergabeverfahren wird aufgehoben:
insgesamt.
für Los-Nr.
Begründung:
Es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
Die Grundlage des Vergabeverfahrens hat wesentlich geändert hat (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).
Es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 UVgO).
Es bestehen andere schwerwiegende Gründe (§ 48 Abs. 1 Nr. 4 UVgO):
Bemerkungen:
Der Zuschlag wird wie folgt erteilt:
Für
Los-Nr.
Angebot-Nr. mit Kennzeichnung
Hauptangebot (HA)/Nebenangebot (NA)
Bieter
Name, Ort, Datum, Unterschrift oder Signatur
Gesamt-
leistung
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