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032_010 - Arbeitsvertrag TV-L - Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI (Vertragsänderung) - [Stand: 02.2016]
IT.Niedersachsen - Formularservicestelle
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032_010
E7102421A9F1209D86196924AEDE2D66F173D72B
2
2018-08-07 09:22:45.0
460
D-006
IT.Niedersachsen
ITN-Extern
https://extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/xml?MANDANTID=5&FORMUID=032_010
5
FSST_Allgemein
2
Änderungsvertrag
032_010
032 000 010
032.000.010
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Sozialgesetzbuch
i. d. F. des Änderungsvertrages vom
§ 2
Gemäß § 41 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VI wird folgende Vereinbarung getroffen:
Zwischen dem Land Niedersachsen
und
wird
folgender Ä n d e r u n g s v e r t r a g geschlossen:
§ 1
vertreten durch
Frau oder Herrn
wohnhaft in
in Abänderung des Arbeitsvertrages vom
Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft
geboren am
Arbeitgeber
Beschäftigte
oder
Beschäftigter
am
§ 33 Absatz 1 Buchst. a TV-L mit Ablauf des
§ 44 Nummer 4 TV-L mit Ablauf des
arbeitsvertraglicher Vereinbarung mit Ablauf des
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrages.
Ort, Datum
für den Arbeitgeber
Beschäftigte oder Beschäftigter
Das Arbeitsverhältnis endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Übrigen bleiben die bisherigen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages unverändert.
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02.2016
Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß
wird hinausgeschoben bis zum Ablauf des .
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§ 1
Eine Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI ist stets
vor
Erreichen der Regelaltersgrenze abzuschließen.
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01.2016
Hinweise zum anliegenden
MUSTERARBEITSVERTRAG - Änderungsvertrag -
für Vereinbarungen nach § 41 Satz 3 SGB VI
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
§ 41 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) lautet: "Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben."
Das Muster gilt nur für Beschäftigte, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
Das sich auf den Hinweis beziehende Feld aus dem Arbeitsvertrag ist jeweils verkleinert mit abgebildet.