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030_087 - Begleitbogen zum Arbeitszeitkonto; Schuljahr 2023/2024 [Stand: 09.2015]
LSKN - Formularservicestelle
411
030_087_2023_2024
4B4F0D93409766382553CD1EA206B63BA88D9EC4
2
2015-09-17 12:31:31.0
460
D-006
IT.Niedersachsen
ITN-Extern
https://extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/xml?MANDANTID=5&FORMUID=030_087_2023_2024
5
FSST_Allgemein
2
Arbeitszeitkonto
Shj
Schuljahr
Schulhalbjahr
030_087
030 087
030 000 087
030.000.087
Begleitbogen zum Arbeitszeitkonto
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen
Nur auszufüllen bei längeren Unterbrechungen der Anspar- bzw. Ausgleichsphase
Ansparphase
Ausgleichsphase
1. Schulhalbjahr 2023/2024
Name, Vorname
Die Lehrkraft hat die zusätzlichen bzw. angesparten Unterrichtsstunden in diesem Schulhalbjahr
nicht durchgehend
erteilt/ausgeglichen. Die folgenden Tatbestände haben in der jeweiligen Unterrichtswoche zum
Ruhen
des Arbeitszeitkontos geführt (Eintragungen sind z. B. bei Erkrankungen lediglich für den einen Monat überschreitenden Zeitraum und auch bei Sonderurlaub nur im Falle mehr als einmonatiger Dauer, dann allerdings für die gesamte Zeit des Urlaubs vorzunehmen; erstreckt sich eine solche langfristige Erkrankung oder Beurlaubung nicht auf volle Unterrichtswochen, so ist der vorletzte Satz der Anmerkungen zu beachten):
Unterrichtswochen
2023/2024
Grund für das Ruhen des Arbeitszeitkontos
(s. Erläuterungen)
Anzahl der als nicht erteilt bzw. als nicht ausgeglichen geltenden verpflichtenden (zusätzlichen) bzw. verpflichtend angesparten Unterrichtsstunden
Anzahl der als nicht erteilt bzw. als nicht ausgeglichen geltenden freiwilligen (zusätzlichen) bzw. freiwillig angesparten Unterrichtsstunden
Bemerkungen
14.08. - 18.08.
21.08. - 25.08.
28.08. - 01.09.
11.09. - 15.09.
04.09. - 08.09.
18.09. - 22.09.
25.09. - 29.09.
02.10. - 06.10.
09.10. - 13.10.
30.10. - 03.11.
06.11. - 10.11.
13.11. - 17.11.
20.11. - 24.11.
27.11. - 01.12.
04.12. - 08.12.
11.12. - 15.12.
18.12. - 22.12.
Summe der als nicht erteilt bzw. als nicht ausgeglichen geltenden Unterrichtsstunden
Übertrag auf das Formblatt
Arbeitszeitkonto
Erläuterungen:
§ 11 ArbZVO-Lehr (A 11)
Beurlaubungen allgemein (B)
Elternzeit (EZ)
Sonderurlaub von mehr als 1 Monat (SU)
Wechsel in die Schulverwaltung (SV)
Erkrankungen von mehr als 1 Monat (K)
Freijahr (FJ)
Amtsverbot (AV)
030_087
09.2015
Unterschrift der Schulleitung
Unterschrift der Lehrkraft
08.01. - 12.01.
15.01 - 19.01.
29.01. - 02.02.
22.01. - 26.01.
0
0
0
Falls die Schule eine
6-Tage-Woche
hat, ist Kontakt mit der NLSchB aufzunehmen, da eine gesonderte Berechung vorzunehmen ist.
Falls die Schule eine
6-Tage-Woche
hat, ist Kontakt mit der NLSchB aufzunehmen, da eine gesonderte Berechung vorzunehmen ist.
05.02. - 09.02.
Begleitbogen zum Arbeitszeitkonto
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen
Nur auszufüllen bei längeren Unterbrechungen der Anspar- bzw. Ausgleichsphase
Ansparphase
Ausgleichsphase
2. Schulhalbjahr 2023/2024
Name, Vorname
Die Lehrkraft hat die zusätzlichen bzw. angesparten Unterrichtsstunden in diesem Schulhalbjahr
nicht durchgehend
erteilt/ausgeglichen. Die folgenden Tatbestände haben in der jeweiligen Unterrichtswoche zum
Ruhen
des Arbeitszeitkontos geführt (Eintragungen sind z. B. bei Erkrankungen lediglich für den einen Monat überschreitenden Zeitraum und auch bei Sonderurlaub nur im Falle mehr als einmonatiger Dauer, dann allerdings für die gesamte Zeit des Urlaubs vorzunehmen; erstreckt sich eine solche langfristige Erkrankung oder Beurlaubung nicht auf volle Unterrichtswochen, so ist der vorletzte Satz der Anmerkungen zu beachten):
Unterrichtswochen
2023/2024
Grund für das Ruhen des Arbeitszeitkontos
(s. Erläuterungen)
Anzahl der als nicht erteilt bzw. als nicht ausgeglichen geltenden verpflichtenden (zusätzlichen) bzw. verpflichtend angesparten Unterrichtsstunden
Anzahl der als nicht erteilt bzw. als nicht ausgeglichen geltenden freiwilligen (zusätzlichen) bzw. freiwillig angesparten Unterrichtsstunden
Bemerkungen
12.02. - 16.02.
19.02. - 23.02.
26.02. - 01.03.
04.03. - 08.03.
11.03. - 15.03.
01.04. - 05.04.
08.04. - 12.04.
15.04. - 19.04.
22.04. - 26.04.
29.04. - 03.05.
06.05. - 10.05.
13.05. - 17.05.
20.05. - 24.05.
27.05. - 31.05.
03.06. - 07.06.
10.06. - 14.06.
17.06. - 21.06.
Summe der als nicht erteilt bzw. als nicht ausgeglichen geltenden Unterrichtsstunden
Übertrag auf das Formblatt
Arbeitszeitkonto
Erläuterungen:
§ 11 ArbZVO-Lehr (A 11)
Beurlaubungen allgemein (B)
Elternzeit (EZ)
Sonderurlaub von mehr als 1 Monat (SU)
Wechsel in die Schulverwaltung (SV)
Erkrankungen von mehr als 1 Monat (K)
Freijahr (FJ)
Amtsverbot (AV)
030_087
09.2015
Unterschrift der Schulleitung
Unterschrift der Lehrkraft
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