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023_021 - Wohnungsübergabeverhandlung gem. Nr. 8.1 NDWV [Stand: 04.2016]
IZN - Formularservicestelle
208
023_021
3C857AFA60F632C1364538708F08F3CF9E9BE3EE
11
2016-04-01 06:50:04.0
460
D-006
IT.Niedersachsen
ITN-Extern
https://extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/xml?MANDANTID=5&FORMUID=023_021
5
FSST_Allgemein
1
023.000.021
023 000 021
023_021
Hausverwaltende Behörde
PLZ, Ort
Straße, Platz, Nr.
Geschoss
Dienstwohnung-Nr.
Niederschrift (gem. Nr. 8.1 NDWV)
über die Übergabe der nachfolgenden Dienstwohnung
1
Die Dienstwohnung wird mit Wirkung nebenstehenden
Zeitpunkts übergeben:
Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung zum Beziehen der Dienstwohnung entsteht
2
Die Dienstwohnungsinhaberin oder der Dienstwohnungsinhaber ist darauf hingewiesen worden, dass für die Zuweisung und Benutzung der Dienstwohnung die Dienstwohnungsvorschriften und die etwa vorhandene Hausordnung maßgebend sind. Ihr oder ihm ist bekannt, dass die Dienstwohnung widerruflich zugewiesen ist. Ein Abdruck der Dienstwohnungsvorschriften, des Wohnungsblattes (einschließlich der Herleitung und Neufestsetzung des Mietwertes und der Dienstwohnungsvergütung) und der Hausordnung (sofern vorhanden, andernfalls streichen) sowie eine Ausfertigung dieser Niederschrift hat sie oder er erhalten.
3
Die Dienstwohnung wird anhand des Wohnungsblattes übergeben. Die Übergabe umfasst alle zur Dienstwohnung gehören- den Räume, die Eingänge, Treppen, Flure usw. einschließlich der zur gemeinschaftlichen Nutzung mit anderen Bewohnern des Hauses bestimmten Räume und Einrichtungen.
4
Räume, Ausstattungsgegenstände usw. befinden sich in ordnungsgemäßen Zustand - bis auf die nachstehenden als not-
wendig anzuerkennenden Instandsetzungsarbeiten, Änderungen oder Ergänzungen der Ausstattung bzw. der Einrichtung -:
5
Die Dienstwohnungsinhaberin oder der Dienstwohnungsinhaber ist darauf hingewiesen worden, dass die Zuweisung und Übergabe der Dienstwohnung durch ihre oder seine Beanstandungen und Änderungswünsche (Nr. 4) nicht aufgeschoben wird.
Schönheitsreparaturen werden von
der hausverwaltenden Behörde
der Dienstwohnungsinhaberin oder dem
Dienstwohnungsinhaber gem. anliegender
Verpflichtungserklärung
durchgeführt.
6
7
Von der Vorgängerin oder dem Vorgänger werden folgende Veränderungen/Ergänzungen der Dienstwohnung übernommen:
8
Die Übergabe der Dienstwohnung wird anerkannt.
Ort, Datum
Name, Amtsbezeichnung der übernehmenden Person
Name, Amtsbezeichnung der übergebenden Person
a) Aktenzeichen NLBV
b) Bankverbindung (IBAN, BIC des Kreditinstitutes)
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04.2016
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