1.000000
036_014 - Veränderungsanzeige [Stand: 04.2022]
IZN - Formularservicestelle
203
036_014
9D5C56E83EFDC136C72608E72CEE6826B9F422F1
30
2022-12-05 10:36:26.0
460
D-006
IT.Niedersachsen
ITN-Extern
https://extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/xml?MANDANTID=5&FORMUID=036_014
5
FSST_Allgemein
8
Hochzeit
Geburt
036 000 014
036_014
Scheidung
Tod
Trennung
Umzug
036.000.014
Konto
Änderung
Kindergeld
Zutreffendes bitte ankreuzen
Name, Geburtsname, Vorname, Amts-/Dienstbezeichnung
Genaue Anschrift, Telefon, Telefax (mit Vorwahl)
Beschäftigungsstelle
E-Mail-Adresse
Veränderungen (Ziffer 1-7) Bitte beachten Sie die Hinweise auf der nächsten Seite
1
2
3
Konto
Anschrift
Familienstand
4
Beschäftigung
der (ggf. ge-
schiedenen)
Ehegattin/ein-
getragenen Le-
benspartnerin
oder des
Ehegatten/ein-
getragenen Le-
benspartners
am/seit
Neues Konto (IBAN, BIC des Kreditinstituts)
am/seit
Neue Anschrift, Telefon
Ich habe Trennungsgeld beantragt
bzw. erhalte Trennungsgeld
Als Trennungsgeldempfängerin/Trennungsgeldemp-
fänger müssen Sie den Umzug zusätzlich auf dem
entsprechenden Forderungsnachweis anzeigen.
Bisheriges Konto erst auflösen, wenn
Überweisung auf neues Konto erfolgt ist.
Name, Vorname der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners
am/seit
Eheschließung
bitte Nr. 4 ausfüllen
Heiratsurkunde
bzw. bei Doppelnamen beglaubigten Auszug aus Familienbuch beifügen
Tod der Ehegattin/Lebenspart-
nerin o. des Ehegatten/
Lebenspartners
Urkunde
beifügen
Ehescheidung/Auf-
hebung der Lebens-
partnerschaft
Bitte ggf. beifügen:
Auszug aus dem Urteil, mit Rechtskraftvermerk,
Nachweis über eine Unterhalts-/Verpfl. gegenüber d. früheren Ehegattin/Lebenspartnerin
oder Ehegatten/Lebenspartners
-
-
getrennt lebend
am/seit
Name, Vorname d. (ggf. geschiedenen) Ehegattin/Lebenspartnerin o. Ehegatten/Lebenspartners
Meine Ehegattin/Lebenspartnerin oder mein Ehegatte/Lebenspartner ist
berufstätig
voll-
beschäftigt
teilzeit-
beschäftigt
Std.-Bruchteil
nicht mehr
berufstätig
beurlaubt
im
öffentl. Dienst
bzw. bei einem dem öffentl. Dienst gleichstehenden Arbeitgeber
(§ 35 Abs. 8 Satz 2 NBesG) beschäftigt und erhält
Familien- und
Sozialzuschläge
keine Familien-
oder Sozial-
zuschläge
selbständig
erhält
Versorgungsbezüge
nach beamtenrechtl. Grund-
sätzen oder nach einer Ruhelohnordnung (nicht VBL)
aufgrund einer Beschäftigung im öffentl. Dienst
Ich weiß nicht,
ob mein Ehegatte/
Lebenspartner berufstätig ist oder
Versorgungsbezüge erhält.
Name und Anschrift der Dienststelle oder des Arbeitgebers, der Versorgungsbehörde, Geschäftszeichen
5
Kinder-
bezogener
Familien-
zuschlag
am/seit
Name, Vorname des Kindes
Geburt oder
Annahme des Kindes
Urkunde
beifügen
Urkunde
beifügen
Aufnahme in
meinen Haushalt
Haushalts-
bescheinigung
beifügen
Ausscheiden aus meinem Haushalt
Tod
z. B. Mutterschutzfrist/Elternzeit der Ehegattin oder des Ehegatten
7
Andere Ver-
änderungen,
Bemerkungen,
usw.
- Ggf. Nach-
weise beifügen -
Nur von Beamtinnen
bei Entbindung
auszufüllen:
Mitgliedschaft in folgender Krankenkasse zum Zeitpunkt der Entbindung
Datum, Unterschrift
Von den Hinweisen auf der folgenden Seite habe ich Kenntnis ge-
nommen. Alle Veränderungen, die sich auf die Höhe meiner Bezüge auswirken können, habe ich angezeigt. Die erforderlichen Nachweise liegen an.
Veränderungsanzeige
Aktenzeichen NLBV
036_014
04.2022
Siehe auch Hinweis
nächste Seite!
oder ausfüllen
(siehe letzte Gehalts-
mitteilung)
Siehe auch Hinweis
nächste Seite!
Für die Bezügestelle
Siehe auch Hinweis
nächste Seite!
Kindergeldnummer
Kindergeldbezieher
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bitte Kopie des Kindergeldbescheides beifügen bzw. nachreichen
Adoptivkind
Pflegekind
Ich habe ein
Stiefkind
(Bitte Nachweis über die Elterneigenschaft beifügen!)
Ich habe mindestens ein leibliches Kind.
(Bitte eine Geburtsurkunde beifügen; Nachweise für weitere Kinder sind nicht erforderlich)
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0
0
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Anzeige Elterneigen-
schaft f.d. Pflegever-
sicherung
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Hinweise
I. Allgemeines
Für die Festsetzung und Zahlung Ihrer Bezüge ist neben der Personal-
dienststelle die Bezügestelle zuständig, die Sie der Absenderangabe Ihrer Gehaltsmittelung entnehmen können. Die Zahlung Ihrer Bezüge (Besoldung, Entgelt) und der damit verbundenen weiteren Leistungen (z. B. kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag, Kindbetrag der Sonderzahlung, erhöhte Beihilfe) basiert grundsätzlich auf den von Ihnen abgegebenen und durch geeignete Unterlagen belegten Erklärungen. Bitte helfen Sie mit, sich selbst sowie die öffentl. Haushalte vor Fehlzahlungen zu bewahren und teilen Sie jede Änderung gegenüber den ursprünglichen Sachverhalten umgehend mit, auch dann, wenn Sie über die Tragweite dieser Änderung im Zweifel sind oder ihr keine Bedeutung beimessen. Verwenden Sie dazu bitte diese Veränderungsanzeige oder - wenn diese Ihnen nicht vorliegt - teilen Sie die Änderungen formlos mit. Bedenken Sie bitte, dass infolge verspäteter oder unterbliebener Mitteilung entstandene Überzahlungen von Ihnen erstattet werden müssen.
Deshalb nehmen Sie sich bitte die Zeit zum aufmerksamen Lesen der nachste- henden weiteren Hinweise.
Für Fragen die Ihr Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personaldienststelle.
II. Gewährung von Familienzuschlag
Die Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 (Ehegattenanteil) richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften und ist abhängig vom Familienstand, von der Beschäftigung der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. von der Aufnahme einer Person - z. B. eines Kindes - in die Wohnung und Unterhaltsgewährung für diese Person. Bitte zeigen Sie insbesondere folgende Änderungen an:
1. Änderung des Familienstandes (z. B. Heirat, Scheidung, Tod der Ehegattin
oder des Ehegatten). Bei der Heirat ist gleichzeitig mitzuteilen, ob und in
welchem Umfang die Ehegattin oder der Ehegatte im öffentl. Dienst im
Sinne der nachstehenden Nr. 2 beschäftigt oder Versorgungsempfängerin
bzw. -empfänger des öffentl. Dienstes ist.
Bei einer Scheidung oder Trennung ist ggf. mitzuteilen, in wessen Haushalt
die Kinder leben. Soll weiterhin der Familienzuschlag der Stufe 1 gewährt
werden, ist die Unterhaltspflicht gegenüber der geschiedenen Ehegattin
oder dem geschiedenen Ehegatten nachzuweisen.
Die Angabe „getrennt lebend" ist nur erforderlich, wenn Leistungen
für Kinder bezogen werden.
2. Aufnahme, Aufgabe oder Änderung
einer entgeltlichen Tätigkeit im öffentl.
Dienst* (einschl. Wechsel des Arbeitge-
bers oder Änderung der wöchentl.
Arbeitszeit) durch die Ehegattin oder
den Ehegatten.
3. Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit
im öffentl. Dienst* (einschl. Wechsel des
Arbeitgebers) durch eine sonstige Person,
die zum Bezug von Kindergeld für Ihr
Kind berechtigt ist.
4. Bei Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 an Ledige und Ge-
schiedene wegen Aufnahme einer Person (auch eines Kindes) in die
Wohnung und Unterhaltsgewährung, die Beendigung der Haushaltszuge-
hörigkeit und Änderung der sonstigen Einkünfte, die für den Unterhalt
der Person zur Verfügung stehen.
*) Hinweise
Welche Arbeitgeber im Sinne der Nrn. 2
und 3 zum öffentlichen Dienst gehören,
ergibt sich aus § 35 Abs. 8 NBesG.
Da unter bestimmten Voraussetzungen
auch private Arbeitgeber darunter fallen
können, geben Sie bitte im Zweifelsfall
zur Vermeidung von Überzahlungen
immer den Arbeitgeber an, damit Ihre
Bezügestelle die Zweifel klären kann.
III. Kinderanteil im Familienzuschlag, Besitzstandszulage nach § 11
TVÜ-Länder
Der Kinderanteil im Familienzuschlag bzw. in der Besitzstandszulage nach
§ 11 TVÜ-Länder wird gemäß besoldungs- bzw. tarifrechtlicher Vorschriften für Kinder nur dann gewährt, wenn für sie Kindergeld zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64, 65 Einkommensteuergesetz (EStG) zustehen würde. Bei nachträglichem Wegfall des Kindergeldanspruchs entfällt deshalb nachträglich auch der Anspruch auf den Kinderanteil im Familienzuschlag bzw. in der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder. Die Zahlung dieser Leistung für ein Kind steht unter dem Vorbehalt, dass Kindergeld endgültig zusteht.
Sobald sich für ein Kind der Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bzw. in der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder ändert, tritt regelmäßig auch eine Änderung des Beihilfeanspruchs ein. Bitte denken Sie daran, Ihren Krankenversicherungsschutz den ggf. geänderten Verhältnissen anzupassen.
IV. Hinweise zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte
Nach § 5 Abs. 2 Elternzeitverordnung (EltZV) ist eine Teil- bis Vollerstattung der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während der Elternzeit vorgesehen,
wenn die Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne die mit Rücksicht auf den
Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie
ohne Auslandsdienstbezüge nach § 52 Abs. 1 Satz 3 BBesG) vor Beginn der
Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzl. Krankenversicherung
nicht überschritten haben oder überschritten hätten. Weiter Hinweise erge-
ben sich aus dem „Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach
dem NBG und Nds.RiG einschließlich Elternzeit“. Wegen der Einzelheiten wen-
den Sie sich bitte an Ihre Bezügestelle.
Zutreffendes bitte ankreuzen
Name, Geburtsname, Vorname, Amts-/Dienstbezeichnung
Genaue Anschrift, Telefon (mit Vorwahl)
Beschäftigungsstelle
E-Mail-Adresse
Veränderungen (Ziffer 1-7)
Durchschrift für Personalstelle
2
Anschrift
am/seit
Neue Anschrift, Telefon
Ich habe Trennungsgeld beantragt
bzw. erhalte Trennungsgeld
Als Trennungsgeldempfängerin/Trennungsgeldemp-
fänger müssen Sie den Umzug zusätzlich auf dem
entsprechenden Forderungsnachweis anzeigen.
5
getrennt lebend
am/seit
z. B. Mutterschutzfrist/Elternzeit der Ehegattin oder des Ehegatten
Name, Vorname des Kindes
Geburt oder
Annahme des Kinder
Urkunde
beifügen
Urkunde
beifügen
7
Aufnahme in
meinen Haushalt
Haushalts-
bescheinigung
beifügen
Ausscheiden aus meinem Haushalt
Tod
Andere Ver-
änderungen,
Bemerkungen,
usw.
- Ggf. Nach-
weise beifügen -
Nur von Beamtinnen
bei Entbindung
auszufüllen:
Mitgliedschaft in folgender Krankenkasse zum Zeitpunkt der Entbindung
3
Familienstand
Datum, Unterschrift
Von den Hinweisen auf der folgenden Seite habe ich Kenntnis ge-
nommen. Alle Veränderungen, die sich auf die Höhe meiner Bezüge auswirken können, habe ich angezeigt. Die erforderlichen Nachweise liegen an.
Veränderungsanzeige
Aktenzeichen NLBV
036_014
04.2022
Name, Vorname der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners
oder ausfüllen
am/seit
Eheschließung
bitte Nr. 4 ausfüllen
Heiratsurkunde
bzw. bei Doppelnamen beglaubigten Auszug aus Familienbuch beifügen
Tod der Ehegattin/Lebenspart-
nerin o. des Ehegatten/
Lebenspartners
Urkunde
beifügen
Ehescheidung/Auf-
hebung der Lebens-
partnerschaft
Bitte ggf. beifügen:
Auszug aus dem Urteil, mit Rechtskraftvermerk,
Nachweis über eine Unterhalts-/Verpfl. gegenüber d. früheren Ehegattin/Lebenspartnerin
oder Ehegatten/Lebenspartners
-
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Kinder-
bezogener
Familien-
zuschlag
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(siehe letzte Gehalts-
mitteilung)
Adoptivkind
Pflegekind
Ich habe ein
Stiefkind
(Bitte Nachweis über die Elterneigenschaft beifügen!)
Ich habe mindestens ein leibliches Kind.
(Bitte eine Geburtsurkunde beifügen; Nachweise für weitere Kinder sind nicht erforderlich)
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Anzeige Elterneigen-
schaft f.d. Pflegever-
sicherung
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•
•
•
•
Anschrift einsetzen
Anlagen
Zutreffendes bitte ankreuzen
Name, Geburtsname, Vorname, Amts-/Dienstbezeichnung
Genaue Anschrift, Telefon (mit Vorwahl)
Beschäftigungsstelle
E-Mail-Adresse
Veränderungen (Ziffer 1-7)
Durchschrift für nachgeordnete Behörde
2
Anschrift
am/seit
Neue Anschrift, Telefon
Ich habe Trennungsgeld beantragt
bzw. erhalte Trennungsgeld
Als Trennungsgeldempfängerin/Trennungsgeldemp-
fänger müssen Sie den Umzug zusätzlich auf dem
entsprechenden Forderungsnachweis anzeigen.
5
Kinder-
bezogener
Familien-
zuschlag
am/seit
z. B. Mutterschutzfrist/Elternzeit der Ehegattin oder des Ehegatten
Name, Vorname des Kindes
Geburt oder
Annahme des Kinder
Urkunde
beifügen
Urkunde
beifügen
7
Aufnahme in
meinen Haushalt
Haushalts-
bescheinigung
beifügen
Ausscheiden aus meinem Haushalt
Tod
Andere Ver-
änderungen,
Bemerkungen,
usw.
- Ggf. Nach-
weise beifügen -
Nur von Beamtinnen
bei Entbindung
auszufüllen:
Mitgliedschaft in folgender Krankenkasse zum Zeitpunkt der Entbindung
3
Familienstand
Datum, Unterschrift
Von den Hinweisen auf der folgenden Seite habe ich Kenntnis ge-
nommen. Alle Veränderungen, die sich auf die Höhe meiner Bezüge auswirken können, habe ich angezeigt. Die erforderlichen Nachweise liegen an.
Veränderungsanzeige
Aktenzeichen NLBV
036_014
04.2022
Name, Vorname der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners
oder ausfüllen
am/seit
Eheschließung
bitte Nr. 4 ausfüllen
Heiratsurkunde
bzw. bei Doppelnamen beglaubigten Auszug aus Familienbuch beifügen
Tod der Ehegattin/Lebenspart-
nerin o. des Ehegatten/
Lebenspartners
Urkunde
beifügen
Ehescheidung/Auf-
hebung der Lebens-
partnerschaft
Bitte ggf. beifügen:
Auszug aus dem Urteil, mit Rechtskraftvermerk,
Nachweis über eine Unterhalts-/Verpfl. gegenüber d. früheren Ehegattin/Lebenspartnerin
oder Ehegatten/Lebenspartners
-
-
getrennt lebend
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(siehe letzte Gehalts-
mitteilung)
Adoptivkind
Pflegekind
Ich habe ein
Stiefkind
(Bitte Nachweis über die Elterneigenschaft beifügen!)
Ich habe mindestens ein leibliches Kind.
(Bitte eine Geburtsurkunde beifügen; Nachweise für weitere Kinder sind nicht erforderlich)
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0
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0
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Anzeige Elterneigen-
schaft f.d. Pflegever-
sicherung
0
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•
•
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Anschrift einsetzen
Anlagen
Zutreffendes bitte ankreuzen
Name, Geburtsname, Vorname, Amts-/Dienstbezeichnung
Genaue Anschrift, Telefon (mit Vorwahl)
Beschäftigungsstelle
E-Mail-Adresse
Veränderungen (Ziffer 1-7) Bitte beachten Sie die Hinweise auf der nächsten Seite
1
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Konto
Anschrift
Familienstand
4
Beschäftigung
der (ggf. ge-
schiedenen)
Ehegattin/Le-
benspartnerin
oder des
Ehegatten/Le-
benspartners
am/seit
Neues Konto (IBAN, BIC des Kreditinstituts)
am/seit
Neue Anschrift, Telefon
Ich habe Trennungsgeld beantragt
bzw. erhalte Trennungsgeld
Als Trennungsgeldempfängerin/Trennungsgeldemp-
fänger müssen Sie den Umzug zusätzlich auf dem
entsprechenden Forderungsnachweis anzeigen.
Bisheriges Konto erst auflösen, wenn
Überweisung auf neues Konto erfolgt ist.
Name, Vorname der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners
am/seit
Eheschließung
bitte Nr. 4 ausfüllen
Heiratsurkunde
bzw. bei Doppelnamen beglaubigten Auszug aus Familienbuch beifügen
Tod der Ehegattin/Lebenspart-
nerin o. des Ehegatten/
Lebenspartners
Urkunde
beifügen
Ehescheidung/Auf-
hebung der Lebens-
partnerschaft
Bitte ggf. beifügen:
Auszug aus dem Urteil, mit Rechtskraftvermerk,
Nachweis über eine Unterhalts-/Verpfl. gegenüber d. früheren Ehegattin/Lebenspartnerin
oder Ehegatten/Lebenspartners
-
-
getrennt lebend
am/seit
Name, Vorname d. (ggf. geschiedenen) Ehegattin/Lebenspartnerin o. Ehegatten/Lebenspartners
Meine Ehegattin/Lebenspartnerin oder mein Ehegatte/Lebenspartner ist
berufstätig
voll-
beschäftigt
teilzeit-
beschäftigt
Std.-Bruchteil
nicht mehr
berufstätig
beurlaubt
im
öffentl. Dienst
bzw. bei einem dem öffentl. Dienst gleichstehenden Arbeitgeber
(§ 35 Abs. 8 Satz 2 NBesG) beschäftigt und erhält
Familien- und
Sozialzuschläge
keine Familien-
oder Sozial-
zuschläge
selbständig
erhält
Versorgungsbezüge
nach beamtenrechtl. Grund-
sätzen oder nach einer Ruhelohnordnung (nicht VBL)
aufgrund einer Beschäftigung im öffentl. Dienst
Ich weiß nicht,
ob mein Ehegatte/
Lebenspartner berufstätig ist oder
Versorgungsbezüge erhält.
Name und Anschrift der Dienststelle oder des Arbeitgebers, der Versorgungsbehörde, Geschäftszeichen
5
Kinder-
bezogener
Familien-
zuschlag
am/seit
Name, Vorname des Kindes
Geburt oder
Annahme des Kinder
Urkunde
beifügen
Urkunde
beifügen
Aufnahme in
meinen Haushalt
Haushalts-
bescheinigung
beifügen
Ausscheiden aus meinem Haushalt
Tod
z. B. Mutterschutzfrist/Elternzeit der Ehegattin oder des Ehegatten
7
Andere Ver-
änderungen,
Bemerkungen,
usw.
- Ggf. Nach-
weise beifügen -
Nur von Beamtinnen
bei Entbindung
auszufüllen:
Mitgliedschaft in folgender Krankenkasse zum Zeitpunkt der Entbindung
Datum, Unterschrift
Von den Hinweisen auf der folgenden Seite habe ich Kenntnis ge-
nommen. Alle Veränderungen, die sich auf die Höhe meiner Bezüge auswirken können, habe ich angezeigt. Die erforderlichen Nachweise liegen an.
Veränderungsanzeige
Aktenzeichen NLBV
036_014
04.2022
Siehe auch Hinweis
nächste Seite!
oder ausfüllen
Dieses Blatt ist für Ihre Unterlagen bestimmt!
(siehe letzte Gehalts-
mitteilung)
Siehe auch Hinweis
nächste Seite!
Siehe auch Hinweis
nächste Seite!
Kindergeldnummer
Kindergeldbezieher
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bitte Kopie des Kindergeldbescheides beifügen bzw. nachreichen
Adoptivkind
Pflegekind
Ich habe ein
Stiefkind
(Bitte Nachweis über die Elterneigenschaft beifügen!)
Ich habe mindestens ein leibliches Kind.
(Bitte eine Geburtsurkunde beifügen; Nachweise für weitere Kinder sind nicht erforderlich)
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Anzeige Elterneigen-
schaft f.d. Pflegever-
sicherung
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Hinweise
I. Allgemeines
Für die Festsetzung und Zahlung Ihrer Bezüge ist neben der Personal-
dienststelle die Bezügestelle zuständig, die Sie der Absenderangabe Ihrer Gehaltsmittelung entnehmen können. Die Zahlung Ihrer Bezüge (Besoldung, Entgelt) und der damit verbundenen weiteren Leistungen (z. B. kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag, Kindbetrag der Sonderzahlung, erhöhte Beihilfe) basiert grundsätzlich auf den von Ihnen abgegebenen und durch geeignete Unterlagen belegten Erklärungen. Bitte helfen Sie mit, sich selbst sowie die öffentl. Haushalte vor Fehlzahlungen zu bewahren und teilen Sie jede Änderung gegenüber den ursprünglichen Sachverhalten umgehend mit, auch dann, wenn Sie über die Tragweite dieser Änderung im Zweifel sind oder ihr keine Bedeutung beimessen. Verwenden Sie dazu bitte diese Veränderungsanzeige oder - wenn diese Ihnen nicht vorliegt - teilen Sie die Änderungen formlos mit. Bedenken Sie bitte, dass infolge verspäteter oder unterbliebener Mitteilung entstandene Überzahlungen von Ihnen erstattet werden müssen.
Deshalb nehmen Sie sich bitte die Zeit zum aufmerksamen Lesen der nachste- henden weiteren Hinweise.
Für Fragen die Ihr Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personaldienststelle.
II. Gewährung von Familienzuschlag
Die Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 (Ehegattenanteil) richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften und ist abhängig vom Familienstand, von der Beschäftigung der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. von der Aufnahme einer Person - z. B. eines Kindes - in die Wohnung und Unterhaltsgewährung für diese Person. Bitte zeigen Sie insbesondere folgende Änderungen an:
1. Änderung des Familienstandes (z. B. Heirat, Scheidung, Tod der Ehegattin
oder des Ehegatten). Bei der Heirat ist gleichzeitig mitzuteilen, ob und in
welchem Umfang die Ehegattin oder der Ehegatte im öffentl. Dienst im
Sinne der nachstehenden Nr. 2 beschäftigt oder Versorgungsempfängerin
bzw. -empfänger des öffentl. Dienstes ist.
Bei einer Scheidung oder Trennung ist ggf. mitzuteilen, in wessen Haushalt
die Kinder leben. Soll weiterhin der Familienzuschlag der Stufe 1 gewährt
werden, ist die Unterhaltspflicht gegenüber der geschiedenen Ehegattin
oder dem geschiedenen Ehegatten nachzuweisen.
Die Angabe „getrennt lebend" ist nur erforderlich, wenn Leistungen
für Kinder bezogen werden.
2. Aufnahme, Aufgabe oder Änderung
einer entgeltlichen Tätigkeit im öffentl.
Dienst* (einschl. Wechsel des Arbeitge-
bers oder Änderung der wöchentl.
Arbeitszeit) durch die Ehegattin oder
den Ehegatten.
3. Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit
im öffentl. Dienst* (einschl. Wechsel des
Arbeitgebers) durch eine sonstige Person,
die zum Bezug von Kindergeld für Ihr
Kind berechtigt ist.
4. Bei Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 an Ledige und Ge-
schiedene wegen Aufnahme einer Person (auch eines Kindes) in die
Wohnung und Unterhaltsgewährung, die Beendigung der Haushaltszuge-
hörigkeit und Änderung der sonstigen Einkünfte, die für den Unterhalt
der Person zur Verfügung stehen.
*) Hinweise
Welche Arbeitgeber im Sinne der Nrn. 2
und 3 zum öffentlichen Dienst gehören,
ergibt sich aus § 35 Abs. 8 NBesG.
Da unter bestimmten Voraussetzungen
auch private Arbeitgeber darunter fallen
können, geben Sie bitte im Zweifelsfall
zur Vermeidung von Überzahlungen
immer den Arbeitgeber an, damit Ihre
Bezügestelle die Zweifel klären kann.
III. Kinderanteil im Familienzuschlag, Besitzstandszulage nach § 11
TVÜ-Länder
Der Kinderanteil im Familienzuschlag bzw. in der Besitzstandszulage nach
§ 11 TVÜ-Länder wird gemäß besoldungs- bzw. tarifrechtlicher Vorschriften für Kinder nur dann gewährt, wenn für sie Kindergeld zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64, 65 Einkommensteuergesetz (EStG) zustehen würde. Bei nachträglichem Wegfall des Kindergeldanspruchs entfällt deshalb nachträglich auch der Anspruch auf den Kinderanteil im Familienzuschlag bzw. in der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder. Die Zahlung dieser Leistung für ein Kind steht unter dem Vorbehalt, dass Kindergeld endgültig zusteht.
Sobald sich für ein Kind der Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bzw. in der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder ändert, tritt regelmäßig auch eine Änderung des Beihilfeanspruchs ein. Bitte denken Sie daran, Ihren Krankenversicherungsschutz den ggf. geänderten Verhältnissen anzupassen.
IV. Hinweise zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte
Nach § 5 Abs. 2 Elternzeitverordnung (EltZV) ist eine Teil- bis Vollerstattung der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während der Elternzeit vorgesehen,
wenn die Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne die mit Rücksicht auf den
Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie
ohne Auslandsdienstbezüge nach § 52 Abs. 1 Satz 3 BBesG) vor Beginn der
Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzl. Krankenversicherung
nicht überschritten haben oder überschritten hätten. Weiter Hinweise erge-
ben sich aus dem „Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach
dem NBG und Nds.RiG einschließlich Elternzeit“. Wegen der Einzelheiten wen-
den Sie sich bitte an Ihre Bezügestelle.