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211_030 - Entschädigung ehrenamtlicher Mitglieder der Gutachterausschüsse nach § 15 der Nds. VO zur Durchführung des Baugesetzbuches [Stand: 02.2024]
IZN - Formularservicestelle
128
211_030
3C1AEA4D8CA0043DB263A7A086E039F085BF8044
14
2024-02-05 11:45:20.0
460
D-006
IT.Niedersachsen
ITN-Extern
https://extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/xml?MANDANTID=5&FORMUID=211_030
5
FSST_Allgemein
1
Städtebau
211.000.030
211 000 030
Entschädigung ehrenamtlicher Mitglieder der Gutachterausschüsse nach § 15 der
Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
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Verwendungszweck - z. B. Gutachten, Datum/Zeitraum (für empfangsberechtigte Person)
noch Verwendungszweck
Anschrift
Abrechnende Dienststelle
Abrechnung
Festsetzung der
Entschädigung
Angaben zur Festsetzung der Entschädigung
Für die Festsetzung der Entschädigung sind die Vorschriften der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetz-
buches (DVO-BauGB) i.V.m. dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) maßgebend:
1 Leistungsentschädigung (§ 15 DVO-BauGB)
1.1 für die örtliche Besichtigung (Ort, Datum)
Beginn der Reise (Uhrzeit)
Beginn des Termins (Uhrzeit)
Ende der Reise (Uhrzeit)
Ende des Termins (Uhrzeit)
1.2 für die häusliche Bearbeitung (Datum)
1.3 für die Ausschusssitzung (Ort, Datum)
Beginn der Reise (Uhrzeit)
Beginn des Termins (Uhrzeit)
Ende der Reise (Uhrzeit)
Ende des Termins (Uhrzeit)
- Euro -
2 Ersatz von Aufwendungen (§§ 7, 12 JVEG)
Dauer der Hin- und Rückreise
Dauer der Besichtigung
Dauer der Bearbeitung
Std.
Min.
Std.
Min.
Std.
Min.
Dauer der Hin- und Rückreise
Dauer der Sitzung
Std.
Min.
Std.
Min.
zusammen
Std.
Min.
=
Stunden zu je
Euro
Mittagspause
Std.
Min.
2.1 Auslagen für Hilfskräfte
2.2 Schreibauslagen für die Reinschrift des Berichtes
Stunden zu je
Euro
für eine Kopie (z. B. Handakten)
für Farbkopien
für elektronische Dateien
anstelle von Ablichtungen
angefangene
1000 Anschläge
Seiten zu je
Seiten zu je
Seiten zu je
Dateien zu je
Euro
je
0,90
Euro (für die ersten 50 Seiten)
0,50
0,15
1,00
1,50
Euro (für jede weitere Seite)
Euro
2.3
3 Fahrtkosten (§ 5 JVEG)
für örtliche Besichtigung
für Ausschusssitzung
Euro
Euro
Euro
Euro
Öffentliche Verkehrsmittel
Eigenes Kraftfahrzeug
km zu je 0,42
4 Entschädigung für Aufwand (§ 6 JVEG)
211_030
02.2024
Entschädigung bei Abwesenheit vom Aufenthaltsort
ab
8 Stunden aber weniger als 24 Stunden:
ab
24 Stunden:
zu 1.1 für
zu 1.3 für
Geschäftsbuch-Nr.
zusammen
Ich versichere die Richtigkeit vorstehender Angaben
(Unterschrift, Datum)
14,00 Euro
28,00 Euro
Sachlich
richtig
Sachlich und rechnerisch richtig
Rechnerisch richtig
Euro (für die ersten 50 Seiten)